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Amtstierärzte   

 
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Beate
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BeitragVerfasst am: 18.02.2009, 23:40    Titel: Amtstierärzte   Antworten mit Zitat

Machen sich Amtstierärzte strafbar, wenn sie nicht gegen Tierschutzverstöße einschreiten?

Nachzulesen hier: http://www.amtstieraerzte.de/downlo....GB_Gutachten_20060930.pdf

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Schwimm' gegen den Strom; denn nur an der Quelle kannst Du den Lauf des Flusses verändern!
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thyrie
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BeitragVerfasst am: 19.02.2009, 07:38    Titel:   Antworten mit Zitat

Wenn ich diesen mal wieder typisch juristischen Text richtig verstanden habe, JA.
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ostemporale
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BeitragVerfasst am: 19.02.2009, 07:51    Titel:   Antworten mit Zitat

Ich hab mir mal den Artikel wirklich ganz durchgelesen und komme als juristischer Laie zu folgendem Schluss:
Ein Amtsarzt kann sich einer strafbaren Handlung durch Unterlassung schuldig machen, wenn sie qualifiziert begründet wird. D.h. als Privatkläger muß ich diese Schuld nach den Normen des Gesetzes erst einmal auf eigene Kosten juristisch prüfen lassen. Erstatte ich "unqualifiziert" Anzeige kann man in der Regel von einem "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) für den Angeklagten ausgehen, da in Deutschland in der Regel Ämter fehlerlos arbeiten aufgrund der angenommenen 100%igen Umsetzung der Vorschriften.
Als Laie schlußfolgere ich daraus, alles bleibt wie es ist, es sei denn man investiert eigenes Geld und viel Zeit.
Klaus
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Beate
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BeitragVerfasst am: 23.02.2009, 22:56    Titel:   Antworten mit Zitat

Hier ein kleines Resumee zu dem Gutachten:
http://www.animal-health-online.de/....schreiten/3829/#more-3829

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sattva
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BeitragVerfasst am: 14.06.2009, 23:51    Titel: Hihi, ich lach mich schlapp   Antworten mit Zitat

Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, besonders, wenn engagierte gut qualifizierte und erfahrene Frauen den höher angesiedelten Herren der Schöpfung zuarbeiten müssen, im Amt und anderswo.

Zitat aus link von Beate zum Gutachten:

“§16a S.1 TierSchG eröffnet Amtstierärztinnen und Amtstierärzten kein Entschließungsermessen. Stattdessen müssen sie immer handeln, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Verstöße gegen Tierschutzrecht begangen wurden, noch werden oder bevorstehen.
Dies kann auch gelten, wenn unzureichende Behördenausstattung die Durchführung des Tierschutzgesetzes praktisch erschwert.
Bleiben Amtstierärztinnen und Amtstierärzte untätig, obwohl die Voraussetzungen der Generalermächtigung des §16a TierSchG erfüllt sind, können sie selbst Straftaten i. S. d. §17 TierSchG durch Unterlassen begehen.â€



Ich bin im April/ Mai der meistgesehene Besucher bei unserer Amtsvet gewesen (TS vernachlässigte Schafherde). Der Chef war nie da. Sie selbst war am rödeln. Wie Frauen so sind: Eine muss ja schließlich die Arbeit machen.
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Gast87
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 07:36    Titel:   Antworten mit Zitat

sattva nicht alle männer sind so und lassen arbeiten . vielleicht kennst du halt nur solche . eek! unser ata ist schon sehr aktiv und entscheidet im zweifelsfall immer für die tiere . bei uns gibt es 2-3 schwarze schafe in der pferdehaltung . denen werden die pferde solange weggenommen ,bis die verlangten haltungsbedingungen erfüllt sind . nach einem jahr wiederholt sich das selbe .

lg helmut
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Sunny
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 09:59    Titel:   Antworten mit Zitat

mikado hat Folgendes geschrieben:
unser ata ist schon sehr aktiv und entscheidet im zweifelsfall immer für die tiere .
lg helmut


Davon gibt es leider viel zu wenige und ist absolut nicht geschlechtsabhängig, so unsere leidlichen Erfahrungen in der Tierschutzarbeit Stirnrunzeln

Viele Grüße
Heike
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thyrie
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 10:05    Titel:   Antworten mit Zitat

Allerdings, wie aktuelle Fälle aus der Praxis zeigen.

Frauen haben da genau wie ihre männlichen Kollgen zuweilen Tomaten auf den Augen....
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sattva
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 11:15    Titel:   Antworten mit Zitat

Tomaten auf den Augen, klar! Und faule Eier an den Fenstern. Und zwar die von männlichen und weiblichen Hühnern Augen rollen (sarkastisch)
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Pedro-Walter
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 13:26    Titel:   Antworten mit Zitat

hallo!
hast du ein problem mit männern?
walter
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Gast87
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 17:01    Titel:   Antworten mit Zitat

Bondage1 hallo walter

das wollte ich ja sattava mit charmanter umgehung auch fragen und nicht so mit der türe ins haus fallen .
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Gast87
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BeitragVerfasst am: 15.06.2009, 17:19    Titel:   Antworten mit Zitat

habe gerade was gefunden . also sowas käme bei uns im ländle sicher nicht vor . da ist nicht nur der besi zu verurteilen sondern das ganze dorf .
da wundere ich mich nicht das man bei euch in deutschland keine gute meinung von ata hat . http://www.animal-health-online.de/....r-sekunde/4068/#more-4068
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Beate
Betreiberin des Forums




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BeitragVerfasst am: 10.07.2009, 16:45    Titel:   Antworten mit Zitat

So, hier ein Link zu den Animals Angels; hier könnt' Ihr u.A. eine Art Gutachten downloaden - Titel "Strafbarkeit von Amtstierärzten", erstellt von einem Oberstaatsanwalt: http://www.animals-angels.de/Transporte_Gutachten,372.html
Gruss
Beate

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luna
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BeitragVerfasst am: 13.07.2009, 17:28    Titel:   Antworten mit Zitat

Die Animals Angels sind super! Hab schon mehrfach Mitarbeiterinnen getroffen, extrem engagiert und super kompetent! Auf jeden Fall förderungswürdig!!!
Sie bilden u.A. Polizisten darin aus, Verstöße gegen die Tiertransportverordnung zu erkennen, damit sie entdeckt und geahndet werden!
Sorry, ein bisschen Bs Offtopic
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